In einer bauvertraglichen Angelegenheit vertraten wir ein großes mittelständisches Familienunternehmen gegen einen öffentlichen Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Bau und der Sanierung von Kläranlagen. Unserem Mandanten waren dazu mehrere Aufträge zu unterschiedlichen Kläranlagen erteilt worden, insgesamt in einem Volumen im höheren einstelligen Millionenbereich. Bei einem dieser Aufträge kam es während der laufenden Baumaßnahme zu Abrechnungsdifferenzen über mehrere Positionen des Hauptleistungsverzeichnisses. Der Auftraggeber warf unserem Mandanten Abrechnungsbetrug vor, stellte gegen ihn Strafanzeige wegen Betrugs bei der zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität, kündigte fristlos alle mit unserem Mandanten bestehenden Verträge aus wichtigem Grund, erteilte Betretungsverbote bezüglich sämtlicher Baustellen und erhob Regressforderungen gegen unseren Mandanten in Millionenhöhe.
Wegen der Höhe der Regressforderungen sowie aufgrund des Umstandes, dass der Mandant damit vergaberechtlich als unzuverlässig und damit ungeeignet eingestuft zu werden drohte, entstand eine für unseren Mandanten akut existenzbedrohende Situation. Der für ihn überlebenswichtige Markt öffentlicher Bauaufträge wäre ihm damit verschlossen gewesen. Da der Auftraggeber jeglichen Kontakt verweigerte, erhoben wir innerhalb kürzester Zeit mehrere Klagen gegen ihn. Schließlich gelang es, noch während der laufenden Prozessverfahren gerichtlich wie außergerichtlich Vergleichsgespräche aufzunehmen, die sich angesichts der genannten Ausgangslage außerordentlich schwierig gestalteten. Nach mehrmonatigen intensiven Verhandlungen erreichten wir schließlich den Abschluss einer umfassenden Vergleichsvereinbarung dergestalt, dass der Auftraggeber sämtliche Regressforderungen fallen ließ und unserem Mandanten die von diesem erhobenen und höchst streitigen Werklohnforderungen bezahlte. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. Unser Mandant war vollständig rehabilitiert. Negative vergaberechtliche Konsequenzen traten nicht ein.